Im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern verdienen Studierende im Normalfall sehr viel weniger. Wenn alle möglichen Abzüge korrekt gemacht werden, bleibt meist nicht mehr viel steuerbares Einkommen übrig. Und wer nur wenig verdient, muss in vielen Kantonen auch keine Steuern bezahlen, da erst ab einem bestimmten Mindesteinkommen Steuern bezahlt werden muss.
Aber Achtung: Unabhängig davon, ob das steuerfreie Minimum erreicht wird oder nicht, müssen alle Studierenden die Steuererklärung ausfüllen und sämtliche Einnahmen deklariert werden!
Sämtliches Einkommen muss angegeben werden
Wie jeder andere Steuerzahler müssen auch Studenten sämtliches Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit versteuern. Das gilt auch für den Lohn, welcher aus Praktika oder Ferienjobs anfällt.
Nicht als Einkommen zu versteuern sind Stipendien, solange sie Unterstützungscharakter haben. Und auch wenn ein Studierender von seinen Eltern finanziell unterstützt wird, muss er oder sie dies nicht als Einkommen versteueren. Von der Einkommenssteuer befreit ist auch der Sold für allfälligen Zivilschutz-, Feuerwehr- oder Militärdienst.
Abzüge die Studierende machen können
Bei den Abzügen sieht es für Studierende in der Schweiz nicht gerade rosig aus. In einigen Kantonen (VS, AI, SO, FR, JU, SG) darf ein spezieller Ausbildungsabzug gemacht werden, der zwischen CHF 1’500 und CHF 12’000 beträgt. In allen anderen Kantonen können Studenten kaum Abzüge geltend machen. So können weder Studiengebühren noch Aufwände für Unterrichtsmaterial und Verpflegung abgezogen werden.
Dies gilt auch für die Eltern, falls diese dafür aufkommen sollten. Eltern welche hauptsächlich für den Unterhalt eines Studierenden aufkommen dürfen dafür den Kinderabzug geltend machen, egal ob der Student volljährig ist oder nicht.
Wo muss ein Student seine Steuern bezahlen?
Hier gilt für Studenten wie für alle anderen Steuerzahler auch: Es sind dort Steuern zu bezahlen, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Wenn ein Basler in Zürich studiert und dort für unter der Woche ein Zimmer mietet muss er nicht unbedingt auch in Zürich Steuern bezahlen. Wenn er regelmässig über das Wochenende nach Basel zu Freunden und Familie zurückkehrt, findet sein Lebensmittelunkt weiterhin in Basel statt. Kehrt er allerdings nur einmal alle drei Monate nach Basel zurück, um kurz Hallo zu sagen, muss der Student seine Steuern am Studienort verrichten.
Die Steuern früh bezahlen lohnt sich
Viele Steuerbehörden gewähren auf frühzeitig eingezahlte Steuerbeträge grosszügige Zinsen. Diese können bis zu zwei Prozent betragen. Wer das Geld also hat, sollte es lieber frühzeitig auf dem Konto der Steuerbehörden als auf der Bank hinterlegen, da dort wesentlich höhere Zinserträge zu erwarten sind.